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Wettbewerbsrecht: Zentralverband stärkt Fairness und Anerkennung

Die Betriebe des Bäckerhandwerks stehen nicht nur im Wettbewerb mit anderen Innungsbetrieben. Sie müssen sich auch gegen Industriebetriebe, Discounterketten und andere Billiganbieter behaupten. Der Zentralverband unterstützt die Innungsbäcker zusammen mit den Landesinnungsverbänden und den lokalen Bäckerinnungen. Um für die Mitgliedsbetriebe faire Marktbedingungen zu schaffen und zu erhalten, hat der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks sein besonderes Augenmerk auf das neue Verpackungsgesetz, den Schutz von Geschäftsgeheimnissen und des Begriffes „Bäckerei“ sowie die neuen EU-Vorschriften gegen unlautere Geschäftspraktiken gelegt.

Zentralverband pocht auf Fairness und ahndet Verstöße

Die Betriebe des Bäckerhandwerks stehen untereinander im Wettbewerb, aber ganz besonders mit den Betrieben der Brotindustrie, des Lebensmittel-Discounts und den Back-Shops und Tankstellen. Handwerklich hergestellte Backwaren bieten dem Verbraucher eine unvergleichliche Geschmacksvielfalt und verzichten auf unnötige künstliche Zusatzstoffe. Während Handwerksbetriebe in beste Qualität investieren, können die großen Industrieunternehmen und Einzelhandelsketten vielbeachtete Werbekampagnen fahren. Dabei wird auch immer wieder mit irreführenden Formulierungen gearbeitet, die bei dem Verbraucher den Eindruck erwecken sollen, die Produkte wären nicht Massenware, sondern manuell hergestellt.

In diesem Bereich wird der Zentralverband tätig. Er will für faire Wettbewerbsbedingungen sorgen, sie erhalten und Verstöße unterbinden. Deshalb geht der Zentralverband gegen Unternehmen vor, die sich unlauterer Methoden bedienen, und greift zum Mittel der Abmahnung.

Selbstverständlich sind auch die einzelnen Betriebe berechtigt, wettbewerbswidriges Verhalten ihrer Konkurrenten abzumahnen. Meist fehlen dazu aber Zeit und Kraft im hektischen Berufsalltag. Deshalb schreitet der Zentralverband ein, wenn er auf Verstöße aufmerksam gemacht wird. In der Regel hat er damit schnell Erfolg. Das Instrument der Abmahnbefugnis ist also überaus wertvoll. An ihm sollte unbedingt festgehalten werden.

 

Neue EU-Richtlinien gegen unlautere Geschäftspraktiken

Ein gesunder Wettbewerb, fair und ausgewogen, nutzt allen, besonders den Verbrauchern. Der Zentralverband setzt sich bis hin zur EU in Brüssel dafür ein, die Marktmacht von Supermärkten und Discountern zu begrenzen. Falsch wäre es allerdings, die Einkaufsgenossenschaften der Lebensmittelunternehmen, wie zum Beispiel die BÄKOs des Bäckerhandwerks, infrage zu stellen. Der Zentralverband hat sich daher erfolgreich gegen mögliche Beschränkungen in EU-Vorschriften positioniert.

Schutz der Begriffe „Bäcker“ und „Bäckerei“

Die Begriffe „Bäcker“ und „Bäckerei“ sollten nur von Handwerksbäckereien geführt werden dürfen und müssen daher unter besonderen gesetzlichen Schutz gestellt werden. Der Verbraucher erwartet beim Betreten eines Geschäftes, das als Bäckerei bezeichnet ist, eine entsprechende Herstellungsweise und Produktqualität. Das Bäckerhandwerk meint: Wo „Bäcker“ draufsteht, muss auch Bäcker drin sein! Ein Verkaufsstand beim Discounter, der industriell gefertigtes Brot verkauft und Brötchen lediglich aufbackt, ist keine Bäckerei.

Verpackungsgesetz

Am 1. Januar 2019 ist das neue „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen“ (Verpackungsgesetz) in Kraft getreten. Es hat den Betrieben des Bäckerhandwerks neue Herausforderungen gebracht: die Systembeteiligungspflicht für die Verwender von Endverbraucher-Verkaufsverpackungen, das Einwegpfand für bestimmte Getränkeverpackungen sowie Registrierungs- und Meldepflichten. Kernstück des Verpackungsgesetzes ist die Schaffung einer „Zentralen Stelle“, bei der sich Verwender von Verpackungen zu registrieren haben.

Das Gesetz definiert allerdings nicht klar genug, was genau als Serviceverpackung gilt und was nicht. Allein die Lizensierung von Verpackungsmaterial kostet die Betriebe pro Jahr zwischen 2.195 und 3.442 Euro. Der Zentralverband setzt sich dafür ein, kleine Betriebe von diesen Belastungen zu befreien.

Geschäftsgeheimnisse

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat zu dem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Stellung genommen. Der Entwurf sah einerseits eine deutliche Lockerung des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen vor, andererseits eine Verschärfung der Arbeitgeberhaftung, falls seine Mitarbeiter die Geschäftsgeheimnisse anderer verletzten. Der Zentralverband hat sich daher gegen die Entwurfsfassung ausgesprochen. Die Novelle ist in ihren Bestimmungen jedoch noch viel zu vage gefasst. So haben betroffene Betriebe nach der derzeitigen Fassung im Zweifel nicht einmal die Möglichkeit, ein etwaiges Fehlverhalten vor Veröffentlichung eines Geschäftsgeheimnisses zu beheben.

Milestones:

Rechtliche Einsprüche erfolgreich

Die Arbeit des Zentralverbandes im Berichtszeitraum hat eindeutig Früchte getragen. So wurde die Wortmarke „Lutherlaib“, die sich ein Unternehmen exklusiv sichern wollte, als Begriff für Brot- und Backwaren aus dem Markenregister gelöscht. Bis August 2018 war die Verwendung des Wortes „Lutherlaib“ mit markenrechtlichen Konsequenzen behaftet. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) schloss sich jedoch vollumfänglich der Rechtsauffassung des Zentralverbandes an und gab der Löschung statt.

Auch die ausgesprochenen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen hatten Erfolg. So wurde einem Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels untersagt, ihre industriell gefertigten Brote mit der Beschreibung „von Hand gemacht“ zu bewerben. Ebenso gewann der Zentralverband vor dem Landesgericht Berlin den Rechtstreit gegen ein anderes Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels. Demnach ist es wettbewerbswidrig, Backwaren ohne Herkunftsnachweis mit dem Ausdruck „ehrliches Bäckerhandwerk“ anzupreisen.

Ausblick:

Als Reaktion auf die Flut der Abmahnungen durch selbsterklärte Verbraucherschutzorganisationen soll das Recht der Verbände auf Abmahnung eingeschränkt werden. Der Gesetzgeber plant für abmahnbefugte Wirtschaftsverbände die Einführung eines Registers, das eine angemessene Mittelausstattung verlangt. Der Zentralverband plant daher die Einrichtung eines Prozesskostenfonds und die Bildung der dafür notwendigen Rücklagen.

Beim Verpackungsgesetz strebt der Zentralverband eine Einigung mit dem Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt über die Auslegung des Begriffs der Serviceverpackung an.