02

Interessenvertretung

Ob im Wettbewerbs-, Förder- oder Steuerrecht – das Bäckerhandwerk hat auf juristischer Ebene einiges, was geändert, angepasst oder gerechter gemacht werden muss. Eine Abmahnung zu schreiben, einen neuen Gesetzentwurf vorzuschlagen oder eine Klage einzureichen ist nicht so einfach, wie es sich anhört, und ist für den einzelnen Betrieb oft nicht umsetzbar oder verspricht nicht die notwendige Durchsetzungskraft. Gemeinsam sind wir stärker, und daher steht der Zentralverband mit helfender Hand zur Seite. Er setzt sich für die Interessen der Innungsbetriebe ein, stellt ihnen Musterbriefe zur Verfügung und kämpft für mehr Gerechtigkeit beispielsweise in Bezug auf Wettbewerber. Denn jede Entscheidung birgt das Potenzial für wirtschaftliche oder unternehmerische Konsequenzen für die angeschlossenen Mitgliedsbetriebe.

02.1

Energiewende

Der Umbau unserer Wirtschaft hin zu erneuerbaren Energien und zur Vermeidung von Treibhausgasen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen gleichermaßen getragen werden muss. Die Betriebe des Bäckerhandwerks sind sich ihrer Verantwortung bewusst und haben die Energiewende bisher mit enormen Zahlungen mitgetragen.

02.2

Lebensmittelrecht

Brot ist seit jeher eines der wichtigsten Lebensmittel in Deutschland. Daher ist umso wichtiger, dass die Backwaren von höchster Qualität sind. Für die rund 11.000 Meisterbetriebe haben die Zufriedenheit der Kunden, ihre Gesundheit und eine ordnungsgemäße Herstellung der Backwaren oberste Priorität.

02.3

Wettbewerbsrecht

Die Betriebe des Bäckerhandwerks stehen nicht nur im Wettbewerb mit anderen Innungsbetrieben. Sie müssen sich auch gegen Industriebetriebe, Discounterketten und andere Billiganbieter behaupten. Der Zentralverband unterstützt die Innungsbäcker zusammen mit den Landesinnungsverbänden und den lokalen Bäckerinnungen, um faire Marktbedingungen zu schaffen und zu erhalten.

02.4

Steuerrecht

Das Kassengesetz 2020 ist ein Versuch der Politik, Kassenmanipulationen und Schwarzgeschäfte zu unterbinden. Wie üblich treffen diese Maßnahmen vor allem die Ehrlichen. Der Zentralverband hat sich früh und intensiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, um Regelungen zu verhindern, die in der Praxis nicht umsetzbar sind oder das Bäckerhandwerk unangemessen belasten würden.

02.5

Arbeitszeitgesetz

Das derzeit geltende Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erlaubt es, Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden in der Herstellung, für das Austragen oder Ausfahren von Backwaren zu beschäftigen. Bei Verstößen drohen Geldbußen in bis zu sechsstelliger Höhe.

02.6

Bürokratieabbau beherzter angehen

Der bürokratische Aufwand für Bäckereien ist in den letzten Jahren gewachsen und stellt insbesondere kleine Bäckereibetriebe vor unzumutbare Hürden: Verschärfte Aufzeichnungspflichten durch das Mindestlohngesetz, die Lebensmittelinformationsverordnung, komplizierte Deklarationspflichten und die Informationspflichten nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind nur einige Beispiele.