03.6

Steuerrecht

Die Mehrwertsteuer war im Berichtszeitraum ein wichtiger Fokus. Aber auch darüber hinaus setzte sich der Zentralverband für die Belange der Betriebe des Bäckerhandwerks ein – etwa bei der Einführung sicherer Kassensysteme.

Mehrwertsteuer, die erste: Kampagne für dauerhaft 7 Prozent

Für Bäckereien mit Cafébetrieb sollen auch nach 2023 sieben Prozent Mehrwertsteuer gelten. Doch wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, ist Ende 2023 Schluss damit. Keine Option für den Zentralverband: Er kämpfte im Berichtszeitraum mit der „7-Prozent-Kampagne“ für eine dauerhafte Steuerermäßigung. Denn diese steigert die Kaufkraft der Kunden, entlastet Bäckereien mit Cafébetrieb, und wenn die Steuer steigt, könnte das zu höheren Preisen beim Inhouse-Verzehr führen. Betriebe konnten sich kostenlos an der Kampagne beteiligen und Kunden mit kraftvollen Slogans und reichweitenstarken Medien auf die drohende Steuererhöhung aufmerksam machen. Gleichzeitig lief die Kampagne in sozialen Medien auf Instagram und Facebook unter dem Hashtag #7%MehrWert.

Zum Hintergrund: 2020, während Corona, hatte die Bundesregierung zum ersten Mal in ihrer Geschichte die Mehrwertsteuer gesenkt. Für Speisen in der Vor-Ort-Gastronomie, zu der Bäckergastronomie und Konditoreicafés gehören, galt vorübergehend der ermäßigte Mehrwertsteuersatz. Die Senkung war auch aufgrund des starken Einsatzes des Zentralverbandes bereits verlängert worden: zunächst bis Ende 2022, nun bis Ende 2023. Doch die Steuererleichterung muss dauerhaft bleiben. Sie ist für Betriebe des Bäckerhandwerks auch deshalb wichtig, weil die Folgen der Coronapandemie erheblich nachwirken und Kostensteigerungen durch höhere Energiepreise und den Fachkräftemangel hinzukamen. Viele Betriebe brauchten während der Pandemie ihre finanziellen Polster auf und müssen sich seither auf eine veränderte Kundennachfrage einstellen. Nicht zuletzt sind auch die Kunden von gestiegenen Energiekosten betroffen.

 

 

 

Mehrwertsteuer, die zweite: Klatsche für grüne Steuer-Ideen

Darüber hinaus forderte im Januar 2023 Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir auf der Internationalen Grünen Woche medienwirksam eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Obst, Gemüse und Hülsenfrüchte. Andere Politiker forderten eine Absenkung für sämtliche Bioprodukte – was wohl Fleisch, nicht aber jedes Obst und Gemüse einbeziehen würde. Die Vorschläge waren nicht ansatzweise zu Ende gedacht, und die Unterstützung im Bundeskabinett fiel entsprechend mau aus. Es war äußerst unwahrscheinlich, dass eine Steuersenkung oder gar Nullsteuer kommen würde, und am 30. Januar 2023 erteilte der Bundesrechnungshof allen Vorhaben dieser Art eine klare Absage. Er forderte die Politik auf, die Mehrwertsteuer grundlegend zu überarbeiten, sie zu vereinfachen, ihre Systematik klarer zu machen und für einen Kahlschlag bei subventionsartigen Begünstigungen zu sorgen. Zudem forderte er, die ermäßigten Mehrwertsteuersätze auf die Grundversorgung zu beschränken, erklärte aber nicht, was zur Grundversorgung zählen sollte. Es darf nach wie vor davon ausgegangen werden, dass der Bundesrechnungshof den Verkauf von Brot und Kleingebäck dazuzählt, gastronomische Leistungen dagegen wohl eher nicht. Welches Gewicht die Forderungen des Bundesrechnungshofes haben würden, war aber offen, denn er ist kein politisches Entscheidungsgremium. Sein Bericht ist ein wissenschaftlich fundierter Diskussionsbeitrag.

Bewirtungsbelege: verschärfte Anforderungen betreffen Betriebe doppelt

Abgesehen von der Mehrwertsteuer müssen Bäckereibetriebe seit Jahresbeginn 2023 verschärfte Anforderungen an Bewirtungsbelege meistern: Handschriftliche Belege werden nicht mehr akzeptiert, sie müssen elektronisch erstellt sein und Angaben zur Verwendung der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) enthalten. Fehlen Angaben, weist das Finanzamt die Belege zurück. Für das Bäckerhandwerk hat das gleich doppelte Auswirkungen: Die neuen Anforderungen betreffen nicht nur alle Dienstreisen und geschäftlichen Essen der Bäckereiinhaber oder ihrer Beschäftigten, sondern es werden auch Kunden in Bäckereicafés darauf achten, dass sie Rechnungen erhalten, die vom Finanzamt akzeptiert werden.

Neue Kassensysteme mit TSE: Pflicht seit 2023, Übergangsfrist beendet

Im Zuge dessen zeigte sich im Berichtszeitraum erneut, wie weit Bürokratie und Realität auseinanderliegen können. Alle elektronischen Kassen müssen seit 2020 mit der genannten TSE ausgestattet sein und in einem zentralen Register angemeldet werden. Viele Bäckereien sahen sich im Berichtszeitraum aber nach wie vor dem Problem ausgeliefert, Kassen zwar nachrüsten zu wollen, es aber nicht zu können. Ein Grund war, dass das genannte Register bis heute nicht existiert – auch nach inzwischen drei Jahren. Die Finanzverwaltung hat es nicht geschafft, ein System zu entwickeln, das zu den verschiedenen EDV-Systemen der Länder passt. Problematisch waren für Betriebe zudem die langen Lieferzeiten für die Anschaffung der neuen Systeme. Diese lagen unter anderen am Corona-Lockdown in China, der Container-Knappheit in der Schifffahrt, am Ukraine-Krieg, dem Mangel an Lkw-Fahrern sowie an der allgemein erhöhten Nachfrage. Der Zentralverband erkannte das früh und hatte schon vor dem Berichtszeitraum eine Übergangsfrist erwirkt, um Kassen weiterhin verwenden zu dürfen. Diese Frist endete allerdings im Dezember 2022, und es war höchste Zeit, zu handeln. Eine Verlängerung der Frist war unrealistisch. Es wurde verlangt, Kassen mit TSE ab Januar 2023 in Betrieb zu nehmen.

Im Juni 2022 erstellte der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) eine Praxishilfe für Betriebe, die bei der Anschaffung eines Kassensystems unterstützte. Kontrollfragen weisen auf Kernaspekte hin, und die Praxishilfe zeigt, wie Potenziale gehoben werden können, die in der Automation von Prozessen stecken.