03.4

Arbeitsrecht

240.000 Menschen arbeiten im Bäckerhandwerk. Das macht die Branche zu einem wichtigen Arbeitgeber in Deutschland, der sichere und regionale Jobs mit Perspektive bietet. Im Berichtszeitraum informierte der Zentralverband seine Mitglieder regelmäßig über aktuelle Gerichtsurteile, Vorgaben und Regeln im Arbeits- und Sozialrecht.

Bäcker fordern mehr Spielraum bei Arbeitsverträgen

Ein wesentliches Anliegen für den Zentralverband ist mehr Spielraum bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen. Das Arbeitsvertragsrecht ist in Teilen wirtschaftsfeindlich – worauf der Zentralverband die Politik seit Jahren und auch im Berichtszeitraum wiederholt aufmerksam machte. Die Bäcker fordern, dass § 10 Abs. 3 ArbZG geändert wird, um die zulässige Arbeitszeit in der Herstellung von Backwaren an Sonn- und Feiertagen zu flexibilisieren. Zurzeit dürfen Handwerksbäckereien Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen für maximal drei Stunden mit der Herstellung oder dem Ausfahren von Backwaren beschäftigen. Doch das reicht heutzutage immer weniger aus. Es zeigt sich: Leider ist die SPD-geführte Ampelkoalition im Arbeitsrecht weder fortschrittlich noch engagiert.

12-Euro-Mindestlohn schadet der Wirtschaft

Die Einführung des Mindestlohns von zwölf Euro zum 1. Oktober 2022 führte im Bäckerhandwerk teilweise zu den Verwerfungen, die im Vorfeld befürchtet worden waren. Das komplette Lohnniveau in Betrieben musste nach oben angepasst werden und erhöhte die Personalkosten, denn auch ausgebildete Fachkräfte forderten eine Anpassung ihrer Löhne. So stieg nicht nur der Personalkostenanteil der Handwerksbäckereien, sondern auch der Kostendruck. Die meisten Bäckereien mussten ihre Kalkulation überprüfen. Die Position des Zentralverbands ist klar: Ein staatlich festgelegter Mindestlohn schadet der Wirtschaft. Das Gleiche gilt für die Schwächung der Tarifhoheit. Der Zentralverband beobachtet die Debatte um weitere Anhebung des Mindestlohns höchst aufmerksam, denn die Tarifkommission schlug für 2024 seine Erhöhung auf 12,41 Euro und 2025 auf 12,82 Euro vor. Gewerkschaften und der linke SPD-Flügel fordern sogar noch mehr. Der Zentralverband wird auch weiterhin mit Fakten und Sachargumenten seine Position darlegen und sich für Tarifautonomie einsetzen.

Erfolgreich verhandelt: kleine Betriebe von der Zeiterfassung ausgenommen

Die aktuelle Rechtsprechung der EU schreibt künftig eine Zeiterfassung für alle Mitarbeiter vor. Das Bundesarbeitsministerium brachte dazu einen Gesetzentwurf ein, der derzeit abgestimmt wird. Der Zentralverband drang in den vergangenen Jahren mehrfach darauf, bei der Einführung einer Arbeitszeiterfassung für kleine und mittlere Betriebe (KMU) Ausnahmen zu machen. Immerhin konnte er einen Teilerfolg erzielen: Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt Kleinstbetriebe von der Arbeitszeiterfassung aus und sieht Übergangsfristen für KMU vor.

Punktsieg für Betriebe: Schutzgesetz für Whistleblower gestoppt

Mitarbeiter, die Rechtsverstöße ihres Arbeitgebers melden, sollen sich keine Sorgen um nachteilige Konsequenzen machen. Das sieht das neue Hinweisgeberschutzgesetz vor, das wiederum eine EU-Richtlinie umgesetzt. So weit, so transparent. Das Problem: Das von der Bundesregierung vorgelegte Schutzgesetz für Whistleblower ging weit über die europäischen Vorgaben hinaus. Unzumutbar, fanden der Zentralverband und andere Verbände und lehnten das Gesetz ab. Der Zentralverband und die Landesinnungsverbände forderten Nachbesserungen, um Regelungen bürokratiearm und praktikabel zu machen. Auch aufgrund dessen wurde das Gesetz im Februar 2023 von den Ländern im Bundesrat gestoppt. Punktsieg für die betroffene Wirtschaft. Entscheidende Inhalte wurden im Vermittlungsausschuss entschärft und Vorgaben für Arbeitgeber weniger rigide ausgestaltet. Das Gesetz zum Schutz von Whistleblowern trat im Juli in Kraft und gilt für alle Betriebe ab 50 Mitarbeitern. Der Zentralverband stellte Betrieben im Juli Infomaterial zur Verfügung und veranstaltete ein kostenloses Webinar zur praktischen Umsetzung, das auf große Resonanz stieß.