03.1

Energie: Forderungen nach Entlastung

Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks setzte sich auch in 2021/2022 intensiv dafür ein, dass Betriebe entlastet werden. Lesen Sie hier mehr über die Beschlüsse zur EEG-Umlage, Energiepreispauschale, Energiesteuer auf Kraftstoffe und zu Darlehen zur Überbrückung von Liquiditätsbedarfen.

Kostensteigerungen im Bäckerhandwerk

Seit dem letzten Berichtszeitraum nahmen die Kostensteigerungen im Bäckerhandwerk enorm zu, betroffen waren vor allem die Bereiche Personal-, Energie- und Materialkosten. Weil sie auch die drei größten Kostenposten in Bäckereien sind, stellen sie das Bäckerhandwerk vor große Herausforderungen. Der Russland-Ukraine-Krieg trieb die Kostensteigerungen in den Bereichen Energie und Rohstoffe noch weiter voran. Ohne Entlastungen wird es für das Bäckerhandwerk sehr schwer.

Politik beschließt Entlastungspakete zugunsten der Verbraucher und Betriebe

In den Monaten nach Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine setzte sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks gegenüber der Bundesregierung dafür ein, dass Betriebe entlastet werden. In den Schreiben vom 14. März und 24. März 2022 wandte sich der Zentralverband an Bundeskanzler Scholz sowie die Bundesminister Lindner, Habeck und Özdemir. Darin forderte der ZV Maßnahmen, um die steigenden Energiepreise zu reduzieren, und unterbreitete konkrete Vorschläge. Erste Erfolge stellten sich ein:  

  • Die Politik beschloss daraufhin, die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 zu streichen. Damit wurde eine langjährige Forderung der Verbände des Bäckerhandwerks umgesetzt.  
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) teilte dem Zentralverband in einem Antwortschreiben mit, dass die Wettbewerbsverzerrung bei der EEG-Umlage zugunsten von Unternehmen der Brotindustrie mit der Novelle des EEG 2023 ein Ende findet.  
  • Darüber hinaus beschloss die Politik, die Energiesteuer auf Kraftstoffe temporär für drei Monate zu senken. Dies entspricht einer weiteren Forderung des Zentralverbandes. 
  • Ebenfalls beschlossen wurde die Bereitstellung von Hilfen. Seit 9. Mai 2022 werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zinsgünstige Darlehen an Betriebe vergeben. Die Darlehen dienen dazu, kurzfristige Liquiditätsbedarfe zu decken und Betriebsmittel oder Investitionen zu finanzieren.  
  • Darüber hinaus wurden von der Bundesregierung weitere Maßnahmen für Bürger und Beschäftigte beschlossen. Betriebe, Mitarbeiter und Kunden sollen entlastet werden, beispielsweise durch die Einführung einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro, die im September 2022 zur Auszahlung kommen soll. Auch das auf 90 Tage befristete ÖPNV-Ticket für 9 Euro pro Monat wurde eingeführt.  
  • Der Zentralverband forderte, Bäckereien als energieintensive Unternehmen zu klassifizieren und ihnen einen von der Bundesregierung bereitgestellten Energiekostenzuschuss zu gewähren. Diese Forderung wurde jedoch bis auf Weiteres abgelehnt. 

Um die Betriebe bei der Umsetzung der Energiepreispauschale zu unterstützen, führte der Zentralverband Anfang Juli 2022 ein Online-Seminar durch. Juristen des Zentralverbandes stellten darin die erlassenen Vorgaben vor, gaben Tipps für die Praxis und beantworteten Fragen. An dem Webinar nahmen 226 Betriebe teil.

Das empfiehlt der Zentralverband: Maßnahmen zur Energieeffizienz

Betriebe sollen ungeachtet der oben aufgeführten Punkte überprüfen, ob sie ihren Energieverbrauch optimieren können. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks appelliert an die Betriebe, sich in ihrem eigenen Interesse mit dem Thema weiter auseinanderzusetzen: Jeder soll Energie sparen, wo er kann. Dazu können und müssen auch die Betriebe ihren Beitrag leisten. Wird die Energieeffizienz gesteigert, kann der Energieverbrauch deutlich gesenkt werden und damit auch die Betriebskosten. Informationen, was konkret unternommen werden kann, stellt der Zentralverband auf seiner Internetseite im Newsletter-Beitrag Die energieeffiziente Bäckerei vom 2. März 2022 bereit.

ZV-Empfehlung: Umrüstung von Gasbacköfen auf andere Energieträger

Am 23. Juni 2022 rief das Bundeswirtschaftsministerium die Alarmstufe im Notfallplan Gas aus. Diese sieht noch nicht vor, dass der Staat in den Gasmarkt eingreift. In nächster Zeit könnte jedoch die sogenannte Notfallstufe folgen, bei der der Staat Gas rationiert. Der Stellungnahme der Bundesnetzagentur zufolge müssen die meisten Handwerksbäckereien nicht befürchten, dass ihre Gaszufuhr abgeschaltet wird. Dennoch ist mit einem weiteren Preisanstieg von Gas zu rechnen. In einem bundesweiten Newsletter empfahl der Zentralverband Mitgliedsbetrieben, die mit Gasbacköfen backen, sich mit den Möglichkeiten einer Umrüstung auf alternative Energieträger zu befassen. Der Zentralverband informierte seine Mitgliedsbetriebe über technische Möglichkeiten, Gasbacköfen auf andere Energiequellen umzustellen. Im Newsletter-Beitrag Können Betriebe Gasbacköfen auf andere Energieträger umrüsten? finden Interessierte Rückmeldungen, die den Zentralverband bisher erreichten.