03.7

GRW-Förderung

Die GRW-Förderung soll gemäß dem Koalitionsvertrag der Ampelkoalition neu ausgerichtet und die 50-km-Begrenzung geprüft werden. In diesem Kapitel lesen Sie, mit welchen Forderungen sich der Zentralverband beteiligte.

Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW-Förderung)

Unser Zentralverband hatte jahrelang eine Reform der GRW-Förderung gefordert, mit der eine Öffnung der Förderung für kleine und mittlere Handwerksbäckereien und eine Streichung der bisher begrenzenden 50-km-Regelung erfolgen sollte. Das Vorhaben war erfolgreich, denn der Koalitionsvertrag der Ampelkoalition sieht vor, die GRW-Förderung neu auszurichten und die 50-km-Begrenzung zu prüfen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) führte im Frühjahr hierzu eine Konsultation durch, an der sich auch der Zentralverband mit folgenden Forderungen beteiligte: 

  • Abschaffung der 50-km-Begrenzung 
  • Abschaffung des Erfordernisses des überregionalen Absatzes
  • Aufnahme des Lebensmittelhandwerks in eine Positivliste

Es bleibt abzuwarten, welche der Forderungen von der Politik aufgenommen bzw. umgesetzt werden.  

Die Stellungnahme ist auf der Internetseite des BMWK einseh- und abrufbar.