02.1

Corona hält Bäckerhandwerk im Krisenmodus

Die Corona-Pandemie bestimmt seit März 2020 das Leben der Menschen und damit auch die Wirtschaft in Deutschland. Wie für die meisten Menschen brachte sie für die Handwerksbäckereien schwere Zeiten mit sich. Zwar brachte der Sommer 2020 einige Erleichterungen, denn die Inzidenzen sanken und Gastronomiebetriebe konnten wieder öffnen. Doch als sich im Oktober die nächste Infektionswelle ankündigte, waren die Einschränkungen des Alltags und für die Betriebe erneut einschneidend. Auch die Lockerungen im Sommer 2021, kurz vor Ende des Berichtszeitraums, sahen manche als Ruhe vor dem Sturm einer weiteren Corona-Welle.

Zentralverband erreicht Verbesserungen für die Betriebe

In der Pandemie haben die Handwerksbäcker in Deutschland bewiesen, dass auf sie Verlass ist. Schon zu Beginn der Corona-Krise stufte die Politik das Bäckerhandwerk als systemrelevant für die Versorgung der Menschen ein. Das lag auch am Einsatz des Zentralverbandes. In der Folge durften Bäckereibetriebe, anders als viele andere, während der Lockdowns unter strengen Hygieneauflagen weiter backen, öffnen und verkaufen. Im Winterhalbjahr mussten Cafés jedoch erneut vollständig dichtmachen, wie schon während des ersten Lockdowns.

Viele Bäckereien ließen sich einiges einfallen, um die Krise zu meistern. Sie reagierten mit einem Lieferservice, besonderen Angeboten und einer Umstrukturierung der Produktion auf die veränderte Situation, unterstützten wohltätige Zwecke und brachten unter den gegebenen, schwierigen Umständen mit manch kreativer, witziger Neuerung im Backwaren-Sortiment ihre Kunden zum Schmunzeln. Der Zentralverband sammelte solche Ideen und stellte einige „Leuchttürme“ unter der Überschrift „Kreativ und karitativ durch die Krise“ auf seiner Internetseite vor.

Um die Folgen für die Unternehmen abzumildern, legte die Politik Wirtschaftshilfen auf. Im Zuge der zweiten Welle konnte der Zentralverband im Herbst 2020 erreichen, dass die sogenannte November- und Dezemberhilfe auch Handwerksbäckereien gewährt wurde: Bäckereien mit Café erhielten die Hilfe, weil sie als Gastronomiebetriebe zählten. Dies war ein großer Erfolg, um den andere Branchen das Bäckerhandwerk beneideten. Ein Wermutstropfen war allerdings, dass die November- und Dezemberhilfe trotz Kritik des Zentralverbandes teilweise erst im Frühjahr 2021 an die Betriebe ausgezahlt wurde. Außerdem konnten die Hilfen nicht verhindern, dass der Umsatz der Branche im Jahr 2020 um insgesamt 5,1 % sank. Mehr dazu lesen Sie hier.

Im Jahr zwei der Pandemie ging das Auf und Ab weiter

2021, das Jahr zwei der Pandemie, begann ebenfalls wenig vielversprechend. Von der „Überbrückungshilfe III“, also von den Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen von November 2020 bis Juni 2021, profitierten die Bäckereibetriebe kaum, weil sie nicht die Fördervoraussetzungen erfüllten. Hinzu kam das sogenannte Notbremse-Gesetz, das ab April bis zum Ende der Berichtszeitraums in Kraft war (mehr dazu unten). Für Erleichterung sorgte der Frühsommer 2021, als sich das Infektionsgeschehen erneut beruhigte. Zuerst konnte die Außengastronomie, später unter strengen Hygieneauflagen auch die Innengastronomie wieder geöffnet werden.

Die Bundesregierung hatte bereits zu Beginn der Pandemie im Jahr 2020 mehrere für die Betriebe äußerst relevante Maßnahmen in die Wege geleitet, die der Zentralverband gefordert hatte: Sie vereinfachte und beschleunigte das Verfahren für die Beantragung von Kurzarbeit und senkte die Mehrwertsteuer für die Vor-Ort-Gastronomie. Auch die Pflicht zur Einführung so genannter TSE-Systeme für Kassen wurde auf Forderung des Zentralverbandes hin verlängert, wenn auch unzureichend nur um wenige Monate bis März 2021.

Sofortige Reaktion auf drohenden Oster-Lockdown

Für Ostern 2021 beschlossen die Ministerpräsidenten zusammen mit der Bundeskanzlerin eine durchgehende Ruhezeit von Gründonnerstag bis Ostermontag, um die dritte Welle zu verhindern. Nur der „Lebensmitteleinzelhandel im engeren Sinne“ sollte ausgenommen sein. Der Zentralverband forderte öffentlich eine Klarstellung, dass die Bäcker zum LEH im engeren Sinn gehören. Das Bäckerhandwerk ist systemrelevant für die Versorgung der Bevölkerung mit Backwaren auch an den Ostertagen. Am Ende rückten die Ministerpräsidenten von ihrem Beschluss ab, die Bundeskanzlerin nahm öffentlichkeitswirksam die Schuld auf sich und unsere Kunden konnten auch an den Ostertagen frisches Brot und Brötchen genießen.

Die Menschen sind coronamüde, auch in der Backbranche

Viele Menschen in Deutschland waren im Frühjahr 2021 müde von Corona. Das betraf auch die Bäckereibetriebe. Die Schutzmaßnahmen dauerten bereits sehr lange und Betriebe passten sich immer wieder an neue Regelungen von Bund, Ländern und Gemeinden an, die sich mitunter rasch änderten und einen erheblichen Aufwand mit sich brachten. Das galt etwa für die Testangebotspflicht im April 2021: Betriebe mussten Beschäftigten, die nicht ausschließlich in der Wohnung arbeiten, seither mindestens einen Corona-Test pro Woche anbieten. Beschäftigten im Verkauf und im Einzelfall auch in der Backstube mussten sie zwei Tests pro Woche bereitstellen und die Nachweise über die Beschaffung bis zu vier Wochen aufbewahren.

Gesetzliche Notbremse bis zum Ende des Berichtszeitraums in Kraft

Um die Pandemie besser in den Griff zu bekommen, änderten Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat im April 2021 das Infektionsschutzgesetz. Seither galt in Deutschland bis zum Ende des Berichtszeitraums die so genannte Bundesnotbremse. In deren Folge wurde die Anzahl der Kunden in Bäckereibetrieben auf eine Person pro 20 m2 begrenzt. Auch der Gastronomiebetrieb wurde eingeschränkt.

Ein regelrechter Krimi: Zentralverband erreicht Änderung der Bundesnotbremse

Was sich im April 2021 rund um das sogenannte „Notbremse-Gesetz“ abspielte, war ein regelrechter Krimi. Auch einem kurzfristigen Feuerwehreinsatz des Zentralverbandes ist zu verdanken, dass das Gesetz nicht auch Lieferungen in Privathaushalte und die Verpflegung von Mitarbeitern untersagte. Was war los? Die Chronologie macht es deutlich:

  • Freitag, 9. April 2021, Nachmittag: In Berlin kursierte ein Entwurf für das Notbremse-Gesetz. Zu diesem Zeitpunkt gingen viele davon aus, dass die Verbände in der Folgewoche eine Möglichkeit zur Stellungnahme zum Gesetzentwurf erhalten würden.
  • Samstag, 10. April 2021, 20 Uhr: Die Nachrichten verbreiteten, dass Länder und Bundestag bis Sonntag, 12 Uhr Änderungswünsche vorlegen können.
  • Nacht von Samstag, 10. April, auf Sonntag, 11. April 2021: Der Zentralverband schrieb ad hoc Bundesminister, Fraktionsspitzen und weitere wichtige Entscheider an.
  • Montag, 12. April, 2021: Der Zentralverband wandte sich an alle Bundestagsabgeordneten.
  • Dienstag, 13. April 2021: Noch einmal kontaktierte der Zentralverband die Fraktionsspitzen. In seinen Stellungnahmen wies er darauf hin, dass mit der ursprünglich geplanten Regelung jegliche Lieferung von Snacks und anderen Speisen in Betriebe und Privathaushalte verboten und jegliche Verpflegung von Mitarbeitern im Betrieb unzulässig gewesen wäre.

Die konsequente Aktion des Zentralverbandes hatte Erfolg: Am Montag, 12. April 2021, nahm die Bundesregierung zwei Absätze in den Gesetzentwurf auf, die Betrieben die Lieferung und Verpflegung gestatteten. Weitere Forderungen ignorierten die Gesetzgeber jedoch. Zum Beispiel die, auf die 20-m2-Grenze im Lebensmitteleinzelhandel zu verzichten und die Außengastronomie unter Auflagen wieder zu öffnen. Das Argument des Zentralverbandes hierzu war folgendes: In den Medien wurde seit Anfang April über ein Schreiben der führenden Aerosol-Forscher an die Bundes- und Landesregierungen berichtet. Wenn, wie diese schreiben, als sicher gilt, dass das Corona-Virus fast ausnahmslos in Innenräumen übertragen wird, war und ist die Einschränkung der Außengastronomie in Cafés unverhältnismäßig und unverständlich – jedenfalls in der von der Politik beschlossenen Form.

Im Verlauf des Sommers sanken die Inzidenzwerte kontinuierlich. Das Notbremse-Gesetz trat mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft. Sollte es in Deutschland eine weitere Infektionswelle geben und die Politik das Gesetz wieder in Kraft setzen wollen, hat der Zentralverband eine klare Position: Die Politik muss mit Augenmaß agieren und unnötige Beschränkungen unbedingt unterlassen.