03.1

Energie: Entlastung für Betriebe muss dringend spürbar werden

2021 sind viele energiepolitische Beschlüsse aus dem Vorjahr in Kraft getreten. Dazu zählen insbesondere die CO2-Bepreisung, die Senkung der EEG-Umlage und die bessere Förderung der energetischen Gebäudesanierung, unter anderem für kleine und mittlere Unternehmen.

Der Zentralverband begrüßt ausdrücklich Maßnahmen zum Klimaschutz. Aber sie dürfen für die Betriebe nicht zu Kosten führen, die sie nicht mehr stemmen können. Hierfür hat sich der Zentralverband auch im Berichtszeitraum eingesetzt.

CO2-Preis in Kraft, Schmerzgrenze überschritten

Seit 2021 gilt in Deutschland ein CO2-Preis, um den schädlichen CO2-Ausstoß durch die Einführung von CO2-Preisen zu mindern. Seither müssen Energieerzeuger Emissionsrechte für CO2 erwerben, wodurch die Energiekosten steigen. Das war absehbar, daher hatte die Bundesregierung im Gegenzug bereits 2020 versprochen, den Mittelstand ab 2021 bei Stromkosten zu entlasten. Der Strompreis sollte unter anderem mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sinken. Aber davon spüren die Betriebe bisher nichts. Im Gegenteil.

EEG-Umlage sinkt, Strompreis steigt

Zwar senkte die Bundesregierung 2021 die EEG-Umlage im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets mit Haushaltsmitteln von 6,756 Cent auf 6,5 Cent pro Kilowattstunde und plant, dass sie 2022 nur noch bei 6 Cent liegen soll. Aber parallel stiegen im ersten Halbjahr 2021 die Strompreise an der Börse. Die Großhandelsbörse in Leipzig verzeichnete im Sommer 2021 die höchsten seit Jahren.

Der Bundesrechnungshof warnte im April 2021, dass die Letztverbrauchspreise für Elektrizität weiter steigen könnten, sofern das derzeitige System der Umlagen und Entgelte beibehalten wird. Nach einer aktuellen Studie im Auftrag der bayerischen Wirtschaft könnten die Stromgroßhandelspreise bis 2030 sogar um rund 50 % steigen. Das könnten auch Handwerksbäckereien zu spüren bekommen: Viele davon sind zwar derzeit noch durch ihren aktuellen Stromvertrag abgesichert. Bei der nächsten Verhandlung über die neuen Konditionen könnte es bei ihnen jedoch in der Folge zu teureren Strompreisen kommen. Energieintensive Unternehmen wie Handwerksbäckereien könnten von den Preissteigerungen sogar besonders betroffen sein. Wenn nicht gegengesteuert wird, könnte die Energiewende in dieser Form die finanzielle Tragkraft der letztverbrauchenden Unternehmen und Privathaushalte überfordern und den Wirtschaftsstandort Deutschland gefährden.

Bäckereibetriebe blieben schon in den letzten Jahren alles andere als verschont von den Belastungen für die Energiepolitik. Seit Jahren tragen sie die Energiewende mit enormen Zahlungen mit und erhielten etwa bei der EEG-Umlage keine Befreiungen – im Gegensatz zur Brotindustrie. Das darf so nicht weitergehen.

Die Wettbewerbsverzerrung muss enden

Es kann nicht sein, dass das Handwerk die Kosten für die Brotindustrie mitbezahlt. Der Wettbewerb wird verzerrt, weil die Brotindustrie, mit der die Handwerksbäcker konkurrieren, zum Teil von der Umlagezahlung befreit ist. Um Betrieben die enormen Belastungen der aktuellen Energiepolitik zu erleichtern, muss der Ausbau der erneuerbaren Energien aus dem Bundeshaushalt finanziert und die Finanzierung stufenweise darauf umgestellt werden. Losgehen muss es mit der Übernahme der besonderen Ausgleichsregelung im Erneuerbare-Energien-Gesetz in den Bundeshaushalt. Das würde der Verzerrung des Wettbewerbs ein Ende setzen. Zudem müssen dringend weitere Maßnahmen ergriffen werden, damit die Energiekosten für Handwerksbetriebe sinken. Dazu muss die Stromsteuer für Handwerksbetriebe und ihre Beschäftigten auf den europaweit vorgeschriebenen Mindestsatz reduziert werden. Der Zentralverband hält es außerdem für notwendig, das System der staatlich geregelten Energiepreis-Bestandteile grundlegend zu reformieren.