03.3

Wettbewerbsrecht: Sonntagsverkauf als Schritt in Richtung fairer Bedingungen

Auf dem Weg zu fairen Wettbewerbsbedingungen mit der Industrie und dem Einzelhandel ist das Bäckerhandwerk im Oktober 2019 einen großen Schritt vorangekommen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte, dass Bäckereien auch an Sonn- und Feiertagen verkaufen dürfen. Einzige Bedingungen: Sie müssen Sitzgelegenheiten bieten und die Erlaubnis gilt nicht in der Sperrzeit, also in der Regel zwischen 5 und 6 Uhr morgens.

Meilenstein:

Verkauf an Sonn- und Feiertagen ist rechtens

Die Karlsruher Richter mussten entscheiden, was eine „zubereitete Speise“ ist. Sie stuften Brot und Brötchen als zubereitete Speisen nach dem Gaststättengesetz ein und bescherten Betrieben damit Segen und Fluch zugleich: Einen Segen, weil die Wochenendtage für viele Betriebe zu den umsatzstärksten Tagen gehören. Einen Fluch, weil Sonn- und Feiertage schützenswert sind und Handwerksbäcker nicht rund um die Uhr arbeiten sollen, nur um sich gegen Tankstellen und Discounter zu behaupten. In diesem Zwiespalt spricht sich der Zentralverband klar dafür aus, dass Betriebe frei für sich entscheiden sollen, ob ein Sonntagsverkauf sinnvoll ist. Ausschlaggebend dafür sind etwa die Region, der Standort und die Nachfrage der Kundschaft. Den Sonntag mit Werktagen gleichsetzen, kommt für den Zentralverband allerdings nicht infrage.

 

Das Anliegen: faire Bedingungen für alle

Was durch das BGH-Urteil aber erreicht wurde, sind annähernd gleiche Rahmenbedingungen für Verkaufszeiten. Jahrelang mussten die Handwerksbäcker hinnehmen, dass Tankstellen oder auch Bahnhofssupermärkte 365 Tage im Jahr Industriebackwaren verkauften, während sie selbst je nach Bundesland nur drei bis sechs Stunden öffnen durften. Und das nur, weil aufgebackenes Brot und Brötchen als Reisebedarf gelten und verkauft werden dürfen.

… aber die lassen bei Produktionszeiten weiter auf sich warten

Der Meilenstein „Sonntagsbrötchen“ ist jedoch kein Grund, sich auszuruhen. Im Kern geht es dem Zentralverband nach wie vor um faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer und die lassen etwa bei Produktionszeiten nach Arbeitszeitgesetz weiter auf sich warten. An Sonn- und Feiertagen dürfen Bäckereien nämlich nur für bis zu drei Stunden Backwaren herstellen und in die Filialen liefern. Der Zentralverband macht sich weiter dafür stark, dies auf acht Stunden auszuweiten.