Meilenstein:
Zentralverband setzt E-Bons statt Papierbeleg durch
Kein Einkauf ohne Beleg: Anfang 2020 wurde in Deutschland die Bonpflicht eingeführt. Sie verpflichtete Bäcker, für jeden noch so kleinen Einkauf einen Bon auf Papier auszudrucken. Unnötige Müllberge wären die Folge. Elektronisch wäre ein Bon aber nur infrage gekommen, wenn Kunden dem einerseits ausdrücklich zugestimmt und den E-Bon andererseits auch tatsächlich heruntergeladen hätten. Kurz gesagt: eine bürokratische, umweltschädliche und unrealistische Regelung. Der Zentralverband kritisierte dies beim Bundesfinanzministerium (BMF) vehement. Schließlich möchten die meisten Kunden gar keinen Bon – auch keinen elektronischen – und Bäcker können nicht kontrollieren, ob sie die Belege tatsächlich herunterladen würden. Das klare Nein war erfolgreich. Seit Sommer 2020 können E-Bons die Papierbons ersetzen, auch wenn der Kunde nur stillschweigend zustimmt. An der grundsätzlichen Bonpflicht hält das BMF jedoch fest. Damit ist die Bon-Pflicht zwar nicht weg, aber sie ist besser umsetzbar geworden. Das Bäckerhandwerk fragt sich: Warum nicht gleich so? Praxistipp des Zentralverbandes: Handwerksbäcker sollten an der Kasse ein Schild anbringen, das Kunden auf die Möglichkeit des Downloads hinweist.
Mehrwertsteuersenkung verlängern, teuren Aufwand vermeiden
Mehrwertsteuer runter, Binnenkonjunktur rauf: Um Betrieben in der Corona-Krise zu helfen, senkte die Bundesregierung im Juli 2020 die Mehrwertsteuer für Speisen in der Vor-Ort-Gastronomie von 19 auf fünf %. Das galt auch für die Bäckergastronomie und Konditorei-Cafés. Im Juli 2021 soll die Steuer wieder auf den ursprünglichen Stand steigen. Ein Erfolg für den Zentralverband, denn er hatte sich gemeinsam mit der Gastronomiebranche für die Mehrwertsteuersenkung eingesetzt. Soweit, so erfreulich – würden die Bürokraten den Betrieben nicht auch hier einen unnötigen Stein in den Weg legen.
Die Anhebung sieht nämlich eine unnötige Zwischenstufe vor. Schon im Januar 2021 soll die Steuer vorläufig auf sieben % steigen. Die Folge wäre ein teurer Aufwand für Betriebe, denn sie müssten ihre Kassen innerhalb von zwölf Monaten drei Mal umprogrammieren. Das könnte den Steuervorteil aufzehren oder gar übersteigen. Der Zentralverband schlug dem BMF deshalb vor, die Mehrwertsteuer bis zum 30. Juni 2021 einheitlich zu reduzieren. Das könnte die Kosten um ein Drittel reduzieren. Darüber hinaus machte sich der Zentralverband dafür stark, die Vor-Ort-Gastronomie schnellstmöglich wieder zu öffnen, da sich die Senkung der Mehrwertsteuer nur dann auswirken kann, wenn die Gastronomieumsätze auch gemacht werden dürften. Zudem unterstützte er die Forderung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands zur Schaffung eines Rettungsfonds für Gastronomiebetriebe.
Kassen sichern – aber angemessen
Seit dem 1. Januar 2020 hätte jede elektronische Kasse mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein müssen. Damit soll verhindert werden, dass Aufzeichnungen nachträglich geändert oder gelöscht werden. Da es der Finanzverwaltung aber nicht gelang, die TSE rechtzeitig zu zertifizieren, wurde Betrieben bis zum 30. September 2020 Zeit eingeräumt. Der Zentralverband betonte mit anderen Handwerksverbänden schon früh, dass auch diese Frist zu kurz wäre – und dann kam Corona. Lieferketten stockten, Außendienstler konnten Termine nicht wahrnehmen und so weiter. Zudem wurden einige TSEs immer noch sehr spät zertifiziert. Kurzum: Mehr Zeit war nötig. Deswegen setzten sich der Zentralverband und die Landesinnungsverbände beim BMF und den Landesfinanzministerien für eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung um ein Jahr ein. Zwar schloss das BMF eine Verlängerung kategorisch aus, aber alle Bundesländer außer Bremen gaben Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen Zeit bis zum 31. März 2021.
