03.1

Energie: Klimakabinett setzt Verbandsforderungen um

Klimaschutz ja, aber vernünftig, gerecht und bezahlbar: Schon vor dem Berichtszeitraum stritt der Zentralverband im Sinne der mittelständischen Betriebe im Bäckerhandwerk für einen Systemwechsel in der Energie- und Klimapolitik. Im September 2019 erzielte er eine Reihe von Erfolgen, als das Klimakabinett der Bundesregierung ein Maßnahmenpaket beschloss, das viele Verbandsforderungen enthält.

Meilenstein #1:

CO2-Bepreisung: Zertifikathandel durchgesetzt

Als die Bundesregierung ankündigte, den schädlichen CO2-Ausstoß durch die Einführung von CO2-Preisen mindern zu wollen, war für den Zentralverband klar: Das darf nicht auf dem Rücken des Mittelstandes geschehen. Das Risiko war groß, dass den Handwerksbetrieben, die ohnehin hohe Energiekosten zu schultern haben, noch höhere Abgaben drohen könnten. Stattdessen stellte der Zentralverband zehn sehr konkrete Forderungen auf, um zusätzliche Belastungen strikt zu vermeiden. Als Instrument setzte er von Anfang an auf den CO2-Zertifikatehandel anstatt auf eine Besteuerung. Der Vorteil: Zertifikaten kann man eine Obergrenze geben, die man dann verknappt. Das wäre bei einer Steuer anders. Um seinen Forderungen zusätzliches Gewicht zu verleihen, motivierte der Zentralverband viele Betriebe, das Positionspapier an die Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises zu senden. Mit Erfolg: Das Klimakabinett entschied sich für Zertifikate als Instrument – und damit für eine zentrale Forderung des Zentralverbandes.

Meilenstein #2:

EEG-Umlage: überhöhte Strompreise endlich senken

Im Gegenzug für die CO2-Bepreisung will die Bundesregierung betroffene Betriebe ab 2021 bei Stromkosten mit Geld vom Staat entlasten. Genauer gesagt beschloss das Klimakabinett, die EEG-Umlage zu senken und dafür Haushaltsmittel einzusetzen. Auch das war eine langjährige Forderung des Zentralverbands – und höchste Zeit. Die Strompreise in Deutschland sind die höchsten in Europa und die EEG-Umlage war in den vergangenen Jahren bis über die Schmerzgrenze angestiegen. Die Betriebe des Bäckerhandwerks haben die Energiewende bisher mit enormen Zahlungen mitgetragen und im Gegensetz zur Brotindustrie keinerlei Befreiungen bei der EEG-Umlage erhalten. Dann kam auch noch Corona.

Der Plan sieht vor, die EEG-Umlage ab 2021 um 0,25 ct, ab 2023 um 0,5 ct und 2023 um 0,625 ct pro Kilowattstunde zu senken. Der Strompreis soll weiter sinken, wenn die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung steigen. Der Zentralverband bezog zu den Plänen im Mai 2020 Stellung und erwartet einen kostendämpfenden Effekt dann, wenn die Voraussetzungen im Bundeshaushalt tatsächlich geschaffen werden. Ob das tatsächlich erfolgt, bleibt abzuwarten.

Entlastungen müssen schnell spürbar werden

Neben den neuen EEG-Regeln beschloss die Bundesregierung zudem, die energetische Gebäudesanierung steuerlich zu fördern und speziell für kleine und mittlere Unternehmen ein Klimaschutz- und Energieeffizienzprogramm auszubauen. Damit erkennt sie ausdrücklich die Bedeutung des Mittelstands an, wenn es um Klimaschutz und Energieeffizienz geht.

Nun, da alle Beschlüsse feststehen, müssen Betriebe die Entlastungen schnell zu spüren bekommen. Noch ist unklar, ob das unterm Strich wirklich klappt, und an vielen Stellen lassen die Beschlüsse des Klimakabinetts zu wünschen übrig. Der Bundesregierung fehlt es an Mut, Fehlentwicklungen der Energiewende effektiv zu korrigieren.